Neues Gesetz schränkt Therapiefreiheit ein

Das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) ist in Kraft. Bild: unsplash.com, Alex Navarro

Seit dem 28.01.2022 ist das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft. Genauer gesagt dessen §50 II. Ab sofort ist die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments über Tierarzneimittel (EU-TAM-VO)  in allen Mitgliedstaaten der Union anzuwenden. Was bedeutet das für uns Tierheilpraktiker und Tierhalter?

Ab jetzt ist es uns verboten, Haustiere und Nutztiere mit apothekenpflichtigen (NICHT verschreibungspflichtigen) Arzneimitteln zu behandeln, die nicht explizit für die Anwendung am Tier zugelassen sind.

Dazu gehören:

  • so gut wie alle homöopathischen Einzel- und Komplexmittel (nur noch „ad us. vet.“ erlaubt)
  • pflanzliche Fertigarzneimittel aus der Humanmedizin
  • Enzyme, ohne die viele Haustiere mit Bauchspeicheldrüseninsuffizienzen kein Futter verdauen können
  • Blutegel
  • einige Probiotika für die Darmflora
  • usw.

Was ändert sich für deinen Alltag mit deinem Tier?

Hast du deinem Haustier nach stumpfen Verletzungen oder Operationen bisher immer Arnika Globuli gegeben, um damit die Wundheilung zu beschleunigen, begehst du nun eine Ordnungswidrigkeit. Du musst dir diese ab jetzt vorher vom Tierarzt verschreiben lassen. Fühlt sich deine nierenkranke Katze mit einem homöopathischen Komplexmittel seit Monaten besser, darfst du ihr dieses nur noch geben, nachdem der Tierarzt es verordnet hat. Ob Angocin als Antibiose-Ersatz, Blutegel gegen Schmerzen und Entzündungen in Gelenken oder ein pflanzliches Beruhigungsmittel für ängstliche Tiere – auch wenn du es jahrelang mit Erfolg eingesetzt hast, du musst es zukünftig in jedem Einzelfall genehmigen lassen. Aber nur vom Tierarzt.

Das ändert sich für uns Therapeuten

Und ich als Tierheilpraktikerin, die die richtige Anwendung des oben genannten gelernt hat? Ich darf dir all das nicht mehr für dein Tier verordnen und auch ich darf ihm keine Globuli mehr verabreichen. Ab jetzt darf nur noch von mir verordnet und verabreicht werden, was den Zusatz „ad us. vet.“ trägt – das Kennzeichen dafür, dass das Mittel für den Einsatz am Tier zugelassen ist. Da bleibt gar nicht mal so viel zur Auswahl übrig.

Gibt es noch Hoffnung?

Der Tierheilpraktiker-Berufsverband FNT hat bereits im letzten Jahr eine Verfassungsklage eingereicht, weil das Gesetz in der vorliegenden Form die therapeutische Vielfalt einschränkt und für klassisch arbeitende Tier-Homöopathen einem Berufsverbot gleichkommt.

Das Verfassungsgericht lehnte den Antrag auf einstweilige Anordnung ab, bestätigt aber, dass die Beschwerde nicht offensichtlich unbegründet ist. Immerhin… Uns betroffenen Therapeuten bleibt nun zu hoffen, dass unsere Berufsverbände doch noch etwas kippen können.

Bis dahin werde ich dir die Therapieformen Homöopathie und Blutegel leider kaum noch anbieten können. Ganz streichen werde ich sie aber nicht – immerhin gibt es doch so manchen Tierarzt, der bereit ist, dir ein entsprechendes Rezept zu erstellen, wenn du ihn darum bittest. Auch wenn das für dich natürlich um einiges umständlicher ist.

Eine weitere gute Nachricht

Ich habe trotz dieses neuen Gesetzes noch genügend andere Möglichkeiten, dir und deinem Tier zu helfen! Mit der Bioresonanz, der klassischen Phytotherapie ,der Pilzheilkunde sowie mit Akupunktur habe ich weiterhin wundervolle Mittel zur Verfügung, um die Gesundheit deines Tieres bestmöglich zu unterstützen.

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